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Im Dienst
des effizienten Fachs

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Anwendung der allgemeinen Verkaufsbedingungen

  1. 1. Anwendung der allgemeinen Verkaufsbedingungen - Wirkung
    Vorliegende Verkaufsbedingungen sind auf alle Verkäufe an Fachunternehmen anwendbar und das unter Ausschluß der vom Kunden angegebenen Bedingungen und insbesondere seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie betreffen alle von uns hergestellten und vertriebenen Produkte.
    Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gehen automatisch an den Käufer, damit er seine Aufträge entsprechend auslegen kann.
    Aus Folge hieraus unterliegt jeder Auftrag der vorbehaltslosen Annahme unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Käufers haben keine Wirkung auf uns wenn wir sie nicht ausdrücklich zu gleich welchem Zeitpunkt bestätigt haben.
    In Anwendung der derzeit gültigen Vorschriften behalten wir uns das Recht vor, von bestimmten Klauseln der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen und je nach den Verhandlungen mit dem Käufer besondere Verkaufsbedingungen zu vereinbaren.
    Wir behalten uns auch das Recht vor, auf bestimmte Produktkategorien ausgerichtete Verkaufsbedingungen vorzusehen, die der Art der Kundschaft Rechnung tragen und objektiven Kriterien unterliegen. Sie sind dann auf alle Käufer anwendbar, die diesen Kriterien entsprechen.

    2. Angebot - Auftragsbestätigung und Änderung
    Jeder Auftrag erhält erst nach der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung seitens der Verkaufsleitung von VOLTEC SOLAR Endgültigkeit. Vom Kunden gewünschte Änderungen werden nur angenommen, wenn sie mindestens 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin bei VOLTEC SOLAR eingehen und der Kunde einen entsprechend neuen Auftrag mit den eventuellen Preisänderungen einreicht.

    3. Lieferung - Lieferzeiten - Risiken
    Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Auslieferung an den Kunden oder durch Übergabe an eine Spedition in unserem Werk.

    Die Lieferzeiten sind so genau wie möglich angegeben, unterliegen aber auch unseren Einkäufen und unserer Produktion. Die Lieferzeiten sind deshalb nicht unbedingt bindend und rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche, Zurückhaltungen oder Stornierungen von laufenden Aufträgen.

    Sollte das Produkt nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem angegebenen Liefertermin ausgeliefert sein, kann der Auftrag außer in Fällen der höheren Gewalt auf Wunsch der einen oder anderen Vertragspartei storniert werden. In diesem Fall erhält der Käufer seine Anzahlung zurück unter Ausschluß von sonstigen Schadenersatzansprüchen. Uns von unseren Verpflichtungen entbindende Fälle der höheren Gewalt sind : Krieg, Volksaufstand, Brand, Unfälle, Einkaufsverhinderungen, Ausfall eines Lieferanten.

    Auch bei Freihauslieferungen geht das Verlust- und Beschädigungsrisiko auf den Käufer ab dem Moment der Übergabe der Produkte an den Spediteur über. Es ist deshalb Sache des Käufers, bei Beschädigungen der Verlusten seine Vorbehalte innerhalb der gesetzlichen Fristen beim verantwortlichen Spediteur geltend zu machen.

    Bei Beschädigungen der Verpackung hat der Käufer die Ware sofort bei der Lieferung sorgfältig zu prüfen und uns sowie den Spediteur über seine Feststellungen zu informieren, was für alle Produkte der betroffenen Lieferung gilt.
    Es obliegt auch dem Käufer, alle Belege über die von ihm festgestellten Mängel und Anomalien vorzulegen und seine Beanstandungen entsprechend zu präzisieren. Der Käufer hat uns freien Zugang zu den beanstandeten Waren zu gewähren.

    4. Sonderaufträge
    Aufträge über Sonderanfertigungen erlauben eine Abweichung von mehr oder weniger als 5 % der gelieferten Mengen.

    5. Annahme
    Unbeschadet der hinsichtlich des Spediteurs zu treffenden Maßnahmen müssen uns alle sichtbaren Mängel und alle Unstimmigkeiten der gelieferten Produkte mit dem bestellten Produkten oder mit dem Lieferschein unbedingt schriftlich spätestens acht Tage nach der Annahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist hat der Käufer die Verpflichtung, die gelieferte Ware zu prüfen.

    6. Rücksendungen - Garantie
    1. Wenn der Käufer unter oben angegeben Bedingungen sichtbare Mängel oder die Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte feststellt, kann er Ersatz unter Ausschluß von gleich welchen anderen Schadenersatzansprüchen verlangen.
    Rücksendungen können nur mit unserem ausdrücklichen, schriftlichen und vorherigen Einverständnis erfolgen. Dieses Einverständnis bedeutet nicht die Anerkennung irgendwelcher Verantwortung. Die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen immer zu Lasten des Käufers.
    Sollten die in Ersatz gelieferten Produkte ebenfalls die gleichen oder ähnliche Mängel aufweisen, kann der Kunde eine entsprechende Gutschrift verlangen.
    2. Die von VOLTEC SOLAR übernommene vertragliche Garantie ist voller Bestandteil der Garantiebedingungen, die unter der Referenz GS0311 vom 01.04.2011 dem Kunden vorgelegt werden und von ihm anzunehmen sind, damit er von der Garantie profitieren kann.

    7. Das industrielle Eigentum
    Unser Unternehmen hält alle industriellen Eigentumsrechte an den gelieferten Waren. Der Käufer verpflichtet sich entsprechend, Pläne, Entwürfe und Zeichnungen nicht außerhalb der sich aus dem Auftrag ergebenden Zwecke weiterzugeben.

    8. Preise
    Wir liefern unsere Produkte zu den Preisen und Bedingungen, die bei Auftragserteilung Gültigkeit haben. Zahlungen haben bar zum angegebenen Zahlungsziel und ohne Nachlaß zu erfolgen, ausgenommen bei anderslautenden und auf der Rechnung angegebenen Bedingungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle anderen noch laufenden Aufträge aufzuschieben. Wir behalten uns ebenfalls weitere Schritte gegen den Käufer vor.

    Gemäß dem Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs sind Verzugszinsen fällig ab dem Tag, der auf die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist folgt. Diese Verzugszinsen belaufen sich auf monatliche 1 %. Auch ohne vorherige Mahnung sind die Verzugszinsen auf einfache außergerichtliche Aufforderung per Einschreiben fällig.

    In Ermangelung einer Zahlung innerhalb von 48 Stunden nach Mahnung wird der Verkauf auf unseren Willen hin storniert, wobei diese Stornierung nicht nur den betroffenen Auftrag, sondern auch alle anderen noch nicht bezahlten Aufträge betrifft und das gleichgültig, ob sie schon ausgeliefert wurden, zur Auslieferung bereitstehen oder das Zahlungziel bereits erreicht wurde.

    9. Zahlungsbedingungen
    Ausgenommen anderweitiger Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsbedingungen :

    Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Bruttopreises ist bei Auftragserteilung fällig. Diese Anzahlung wird von VOLTEC SOLAR am Tag der Auftragsannahme einkassiert.

    Der Saldo von 70 % des Bruttopreises ist bar am Tag der Freigabe der Waren in unserem Werk fällig. Die Ware wird erst nach Zahlung des Saldos ausgeliefert.

    Auf jede erst durch unsere Inkassoabteilung eingeforderte Rechnungszahlung fällt in Anwendung des Artikels 1229 des französischen Zivilgesetzbuchs eine Verzugsstrafe in Höhe von 10 % der Hauptschuld an, und das zuzüglich der Verzugszinsen und eventuellen Honorare und Verfahrenskosten.

    10. Kreditwürdigkeit
    Eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt uns, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen und das gegebenenfalls auch für bereits laufende Aufträge oder Leistungen. Das gilt für eventuelle Änderungen der Zahlungsfähigkeit, der beruflichen Tätigkeiten, der Person des Leiters, der Rechtsform oder bei Umstrukturierungen mit Verkäufen, Vermietungen, Bürgschaften und Übernahmen, die eine ungünstige Wirkung auf die Kreditwürdigkeit des Käufers haben könnten.

    11. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung zum angegebenen Zahlungsziel behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Mit diesem Vorbehalt haben wir das Recht, die betroffenen Waren zurückzunehmen.

    Bei mehreren aufeinanderfolgenden Lieferungen überträgt sich unser Eigentumsvorbehalt entsprechend der jeweils geleisteten Zahlungen.

    Alle Anzahlungen des Käufers bleiben uns als pauschale Entschädigung vorbehalten und das unbeschadet aller weiteren Schritte gegen den Käufer.

    Obige Bedingungen haben ab der Auslieferung der Waren keine Wirkung auf die Übertragung der Risiken für Verluste oder Beschädigungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und auch nicht auf Dritten entstandene Schäden.

    Solange der volle Rechnungspreis nicht bezahlt ist, hat der Käufer die Verpflichtung, die Waren je nach Lieferung zu trennen und damit jede Verwechslung mit anderen Waren eines anderen Lieferanten zu vermeiden.

    Dem Käufer eventuelle gewährte Zahlungsaufschübe sind mit dem gleichen Eigentumsvorbehalt belastet, was der Käufer ausdrücklich akzeptiert.

    In Ermangelung einer der Ratenzahlungen wird der volle Verkaufspreis sofort fällig. Auf erste Mahnung per Einschreiben mit Rückschein hat uns der Käufer die betreffenden Waren zurückzugeben.

    Ausgenommen einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung ist eine solche Rückgabe nicht gleichbedeutend mit der Vertragsauflösung.

    Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich über eventuelle Beschlagnahmen, Bestellungen von Sicherheiten und sonstige Maßnahmen zu informieren, die Wirkung auf unsere Rechte haben könnten. Der Käufer hat darüber hinaus alle Maßnahmen zu treffen, um unser Eigentum an den bereits gelieferten Waren zu wahren.

    12. Wechselkursrisiken
    Die Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Käufers.

    13. Gerichtsstand
    Für alle sich aus den Verträgen ergebende Streitigkeiten und die Erfüllung des Auftrags sind einzig und allein die Gerichtsbarkeiten in Strasbourg zuständig.

    14. Garantieausschluß
    Jede Zuwiderhandlung gegen obige Bedingungen zieht automatisch den Ausschluß der Garantie nach sich.

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